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Schule am Gericht
Besuch einer Gerichtsverhandlung
Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind
in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in
Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.
Hauptverhandlungen in Strafsachen
Unsere beiden Sitzungssäle können nur eine beschränkte Anzahl von Besuchern aufnehmen, in der Regel nicht mehr als eine
Schulklasse. Damit nicht mehrere Klassen gleichzeitig erscheinen und um die Besuche planen zu können, bitten wir Sie, sich telefonisch
oder per Email anzumelden (Telefon: 07851/48504-263 oder -244; Email: poststelle@agkehl.justiz.bwl.de) und einen für Sie geeigneten Termin abzusprechen. Im
Anschluss an die Sitzung besteht in der Regel auch die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Richter zu führen, es sei denn der
Sitzungsbetrieb lässt dies nicht zu.
Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder zu Terminsverlegungen und/oder -ausfällen kommen. In diesen Fällen müssen Sie mit kurzfristigen Absagen bzw. Änderungen der Tagesordnung rechnen. Hinterlassen Sie daher bitte unbedingt eine Telefonnummer, unter der wir Sie jederzeit erreichen können.
Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen
Verhandlungen in Zivilsachen haben Streitigkeiten zwischen Personen zum Gegenstand. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen zwischen
Mieter und Vermieter, Haftung bei Verkehrsunfällen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch diese Verhandlungen sind für
Schulklassen jederzeit zugänglich, wenngleich erfahrungsgemäß von geringerem Interesse als Strafverhandlungen. Sollten
Sie eine mündliche Verhandlung in Zivilsachen besuchen wollen, nehmen Sie bitte auch hier rechtzeitig vor dem gewünschten Termin
Kontakt mit uns auf (Telefon: 07851/48504-266 oder -243; Email: poststelle@agkehl.justiz.bwl.de).