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Schule am Gericht


Besuch einer Gerichtsverhandlung


Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Hauptverhandlungen in Strafsachen


Unsere beiden Sitzungssäle können nur eine beschränkte Anzahl von Besuchern aufnehmen, in der Regel nicht mehr als eine Schulklasse. Damit nicht mehrere Klassen gleichzeitig erscheinen und um die Besuche planen zu können, bitten wir Sie, sich telefonisch oder per Email anzumelden (Telefon: 07851/48504-263 oder -244; Email:  
poststelle@agkehl.justiz.bwl.de) und einen für Sie geeigneten Termin abzusprechen. Im Anschluss an die Sitzung besteht in der Regel auch die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Richter zu führen, es sei denn der Sitzungsbetrieb lässt dies nicht zu.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder zu Terminsverlegungen und/oder -ausfällen kommen. In diesen Fällen müssen Sie mit kurzfristigen Absagen bzw. Änderungen der Tagesordnung rechnen. Hinterlassen Sie daher bitte unbedingt eine Telefonnummer, unter der wir Sie jederzeit erreichen können.

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen


Verhandlungen in Zivilsachen haben Streitigkeiten zwischen Personen zum Gegenstand. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, Haftung bei Verkehrsunfällen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch diese Verhandlungen sind für Schulklassen jederzeit zugänglich, wenngleich erfahrungsgemäß von geringerem Interesse als Strafverhandlungen. Sollten Sie eine mündliche Verhandlung in Zivilsachen besuchen wollen, nehmen Sie bitte auch hier rechtzeitig vor dem gewünschten Termin Kontakt mit uns auf (Telefon: 07851/48504-266 oder -243; Email: 
poststelle@agkehl.justiz.bwl.de).

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