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Bezirk
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts umfasst die Stadt Kehl mit etwa 34.000 Einwohnern, die Stadt Rheinau mit etwa 11.000 Einwohnern und die Gemeinde Willstätt mit etwa 9.200 Bürgerinnen und Bürgern.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts umfasst die Stadt Kehl mit etwa 34.000 Einwohnern, die Stadt Rheinau mit etwa 11.000 Einwohnern und die Gemeinde Willstätt mit etwa 9.200 Bürgerinnen und Bürgern.