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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Kehl
Amtsgericht Kehl
Der Direktor
Der Gerichtsbetrieb wird
aufgrund der aktuellen Corona-Lage wie folgt beschänkt:
Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Besucher des Amtsgerichts zu
schützen und etwaige Übertragungswege zu unterbrechen, gelten bis auf Weiteres folgende
Einschränkungen des Besucherverkehrs:
Generell werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich nur in dringenden
Fällen persönlich in das Gerichtsgebäude zu begeben. Persönliche Vorsprachen sollen grundsätzlich
im Voraus vereinbart werden. Durch die Sprechanlage des Wachtmeisterzimmers erfolgt eine Anmeldung vor dem weiteren Betreten des
Gerichts.
Der Zugang zu dem Gebäude und das Verweilen dort ist Besuchern nur erlaubt, sofern
und solange dafür ein rechtliches Interesse besteht. Der Besuch von öffentlichen Gerichtsverhandlungen ist zeitnah zum jeweiligen
Termin möglich. Wartezeiten erfolgen grundsätzlich vor dem Gerichtsgebäude. Im Gebäude sind Wartebereiche
einzuhalten.
Ein Betretungsverbot besteht für Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur
Absonderung verpflichtet sind.
Die Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse berechtigt, weitergehende Auflagen zum Sitzungsbetrieb anzuordnen.
Die Platzbeschränkung der Säle ist einzuhalten. Übersteigt die Zahl der
Zuhörer die vorhandenen Plätze, entscheiden die Vorsitzenden der jeweiligen Sitzungen darüber, wer zugelassen wird.
Alle Besucher haben untereinander und zu Beschäftigten des Gerichts stets einen
Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Die persönliche Abgabe von Poststücken ist nicht möglich. Nutzen
Sie den Briefkasten vor dem Haupteingang des Amtsgerichts.
Auskünfte zu Verfahren werden ausschließlich schriftlich oder telefonisch
erteilt oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Wichtiger Hinweis:
Zahlungen mit Scheck sind ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig. Die elektronische Kostenmarke ist als weitere Zahlungsmöglichkeit
zugelassen.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Kehl ist zuständig für Willstätt, Rheinau und Kehl mit sämtlichen Ortsteilen.
Sprechzeiten für Beratungshilfe
Nähere Angaben zu Sprechzeiten für Beratungshilfe finden Sie hier.
Spechzeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr
Montag bis Freitag von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sprechzeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr das Gerichtsgebäude
geschlossen sein kann.
Während öffentlicher Verhandlungen ist das Gerichtsgebäude immer zugänglich.
Unaufschiebbare Eilfälle können dem Amtsgericht Kehl unter der Rufnummer 07851/48504-0 (Telefonzentrale) oder über die
Rufsäule vor dem Amtsgerichtsgebäude (drücken der Taste "Ein", sodann 250) wie folgt gemeldet werden:
Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Gerichte dürfen keine Rechtsberatung leisten!
Deshalb dürfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Rechtsrat erteilen.
