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Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.
Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im
Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die
bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie
insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des
Amtsgerichts.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.
Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.
Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.
Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.
Das Formular können Sie hier aufrufen.
Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag
Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag
Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an
die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr
Anliegen zuständig ist.
Diese befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes in Zimmer 111. Die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle übernimmt dann die Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher.
Namen, Telefonnummern und Zuständigkeitsbereich der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Kehl finden Sie hier.
Ab dem 01.01.2013 gilt das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Informationen hierzu erhalten Sie auf
der Internetseite des Amtsgerichts Karlsruhe.
Ein offizieller Auftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in finden Sie hier. Der Deutsche Gerichtsvollzieherbund
stellt ebenfalls einen offiziellen Auftrag auf seiner Internetseite als PDF-Datei zur Verfügung (www.dgvb.de/vordrucke).