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Notariatsreform zum 01. Januar 2018



Seit dem 01.01.2018 sind die staatlichen Notariate im Land aufgelöst.
Die Aufgaben der bisherigen Amtsnotariate werden seit diesem Zeitpunkt - mit Ausnahme der Nachlassachen - nur noch von freien Notaren wahrgenommen. Die Zuständigkeit für Nachlasssachen ist auf die Amtsgericht übergegangen.

Das Amtsgericht Kehl ist seit dem 01.01.2018 als Nachlassgericht zuständig für die Gemeinden Kehl, Willstätt und Rheinau mit sämtlichen Ortsteilen.

Termine für Ausschlagungen können nur telefonisch vereinbart werden (Tel. 07851/48504-221 oder -225). Termine für Erbscheine können nur schriftlich vereinbart werden (siehe unten).

Alle Informationen zum Nachlassgericht beim Amtsgericht Kehl finden Sie unter der Rubrik
Aufgaben und Verfahren - Sonstige - Nachlasssachen.

Bitte lesen Sie sich auch das nachfolgende Merkblatt durch und verwenden Sie zur Antragstellung die nachfolgenden Formulare:

Senden Sie bitte eine Email mit Ihrem Anliegen und Ihrer Erreichbarkeit an folgende Adresse: Poststelle@agkehl.justiz.bwl.de

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