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Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis dient dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs vor kreditunwürdigen Schuldnern.
Im Schuldnerverzeichnis werden diejenigen Personen aufgeführt, gegen die ohne Erfolg die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, weil sie ihrer Pflicht zur Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse nicht nachgekommen sind, oder weil ihr Vermögen zur Befriedigung ihrer Gläubiger nicht ausreicht. Außerdem werden dort diejenigen Personen eingetragen, bei denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur abgelehnt wurde, weil ihr Vermögen die Verfahrenskosten nicht gedeckt hätte.
Das Schuldnerverzeichnis kann grundsätzlich jedermann einsehen, der darlegt, dass er Informationen für die Zwangsvollstreckung oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt. Das Schuldnerverzeichnis wird für Baden-Württemberg beim Amtsgericht Karlsruhe geführt. Einzusehen ist das Schuldnerverzeichnis indes nicht beim Amtsgericht Karlsruhe, sondern nur im Internet über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/).
Das Amtsgericht Kehl kann keine Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis erteilen. Sämtliche Daten aus dem örtlichen Verzeichnis wurden nach Ablauf der Fristen bereits gelöscht.